"Im sächsischen Bildungssystem wird unter Inklusion zunächst ein Entwicklungsprozess verstanden. Das Ziel dieses Prozesses ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung am gemeinsamen Unterricht in allgemeinen und berufsbildenden Schulen zu ermöglichen."
"Inklusion bedeutet Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Und dies wird erreicht, wenn alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung durch intensive Förderung zu einem ihrem Leistungspotenzial entsprechenden Bildungsabschluss geführt und gezielt auf das Berufs- und Arbeitsleben vorbereitet werden." Diese und weitere Informationen finden sich auch unter: www.inklusion.bildung.sachsen.de
Bei Gesprächsbedarf zum Thema Inklusion könnt ihr euch bzw. können Sie sich sich gerne an die Inklusionsverantwortliche unseres BSZ wenden: