Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Allgemeines

Jugendliche, die (mindestens) einen erfolgreichen Hauptschulabschluss erworben haben, aber anschließend in kein Ausbildungsverhältnis übernommen wurden, werden an der Berufsschule in das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) aufgenommen.

Schüler und Schülerinnen des Berufsgrundbildungsjahrs können mit dieser Ausbildung ihre Bewerbungsunterlagen verbessern.

BGJ Metalltechnik

In einer 1-jährigen Ausbildung vermittelt die Berufsschule Grundqualifikationen, die den Inhalten der dualen Ausbildung im Berufsfeld Metall entsprechen. An 2 Tagen in der Woche findet die theoretische Unterweisung in der Allgemeinbildung und durch Lernfeld-Unterricht statt. Die praktische Unterweisung der Schüler erfolgt in den 4 grundlegenden Lernfeldern des 1. Lehrjahres an den anderen Tagen.

Bei erfolgreichem Besuch des Berufsgrundbildungsjahrs kann (bei noch nicht erworbenem Realschulabschluss) der qualifizierte berufliche Bildungsabschluss zuerkannt werden.

Wird nach Besuch des Berufsgrundbildungsjahres eine Lehre im Metallbereich aufgenommen, ist es auf Wunsch der Ausbildungsfirma möglich, den Auszubildenden sofort in das 2. Lehrjahr zu übernehmen.
 

Lehrplan und Ausbildungshinweise: