BAföG steht für "Bundesausbildungsförderungsgesetz" und bezeichnet die staatliche Unterstützung der Ausbildung auch für Schüler und Schülerinnen.
Allgemeine Informationen zum BAföG finden Sie auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
Bitte melden Sie sich per E-Mail bei Frau Wähner unter waehner (at) bszbautzen (dot) de .
Sie müssen keine Formblätter ausfüllen, da diese von uns per Computer ausgefüllt und dann gedruckt werden!
Wir benötigen lediglich folgende Daten von Ihnen:
Falls Sie den ausgefüllten Antrag gerne per Post zugesendet bekommen möchten, bitten wir Sie uns einen ausreichend frankierten Briefumschlag zukommen zu lassen.
Ansonsten können Sie den fertigen Antrag in unserem Sekretariat (Raum 234) abholen.
Eine Förderung ist möglich u.a. in der Fachschule Sozialwesen und in der Berufsfachschule Sozialwesen. Die Ausbildung an unserem BSZ ist jeweils schulgeldfrei.
Für die Ausbildung zum „Staatlich geprüften Techniker“ sind folgende Möglichkeiten einer Förderung gegeben:
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) - das sogenannte „Meister-BAföG“:
Egal ob Meister, Erzieher, Techniker, Betriebswirt - das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) unterstützt eine Vielzahl an Fortbildungsabschlüssen. Darum der neue Name Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB), vielen unter dem Namen Meister-BAföG bekannt.
Unter der Telefonnummer 0800-MBAFOEG bzw. 0800-622 36 34 bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine gebührenfreie Hotline zum sogenannten „Meister-BAföG“.
Anspruch auf Förderung, nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, hat jeder, der zur Fachschule zugelassen wird. Eine Altersgrenze gibt es nicht.