BAföG

Allgemeines

BAföG steht für "Bundesausbildungsförderungsgesetz" und bezeichnet die staatliche Unterstützung der Ausbildung auch für Schüler und Schülerinnen. 
Allgemeine Informationen zum BAföG finden Sie auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

Unterstützung für die Anmeldung

Bitte melden Sie sich per E-Mail bei Frau Makanga unter makanga (at) bszbautzen (dot) de .

Sie müssen keine Formblätter ausfüllen, da diese von uns per Computer ausgefüllt werden!

Sie bekommen die ausgefüllten Formblätter von uns zurück und senden diese bitte selbstständig an das zuständige BAföG-Amt.

Wir benötigen lediglich folgende Daten von Ihnen:

  • Vorname,
  • Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • Klasse bzw. die Bezeichnung des zu erwerbenden Abschlusses und
  • die Art des BAföGs (entweder Schüler-BAföG oder Aufstiegs-BAföG)

Konkrete Förderungen

Eine Förderung ist möglich u.a. in der Fachschule Sozialwesen und in der Berufsfachschule Sozialwesen. Die Ausbildung an unserem BSZ ist jeweils schulgeldfrei.

Für die Ausbildung zum „Staatlich geprüften Techniker“ sind folgende Möglichkeiten einer Förderung gegeben:

  • BAföG (ohne Rückzahlung)
  • „Meister-BaföG“ = Aufstiegs-BAföG (siehe unten)
  • Soldatenversorgungsgesetz

Meister-BAföG = Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) - das sogenannte „Meister-BAföG“:

Egal ob Meister, Erzieher, Techniker, Betriebswirt - das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) unterstützt eine Vielzahl an Fortbildungsabschlüssen. Darum der neue Name Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB), vielen unter dem Namen Meister-BAföG bekannt.

Unter der Telefonnummer 0800-MBAFOEG bzw. 0800-622 36 34 bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine gebührenfreie Hotline zum sogenannten „Meister-BAföG“.

Anspruch auf Förderung, nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, hat jeder, der zur Fachschule zugelassen wird. Eine Altersgrenze gibt es nicht.